Neues Wasserschutzgebiet in Rüscheid
Neues Wasserschutzgebiet in Rüscheid
Wie in der RW-Direkt Ausgabe 34/2024 vom 23.08.2024 unter „VG Rengsdorf-Waldbreitbach“ veröffentlicht wurde, wird ein neues Wasserschutzgebiet festgesetzt, das in erster Linie die Ortsgemeinde Rüscheid betrifft.
Die Bekanntmachung hierzu sind unter der folgenden Adresse im Internet einzusehen:
Bekanntmachungen . Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (rlp.de)
bzw. die Unterlagen unter
Dateien - Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (rlp.de) .
Außerdem liegen die Unterlagen bis zum 26.09.2024 in der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach zur Einsicht. In den Unterlagen ist insbesondere ersichtlich, ob das eigene Grundstück von dem Wasserschutzgebiet betroffen sein wird. Etwa ein Drittel der bebauten Ortsfläche von Rüscheid, insbesondere der östliche Teil, liegt innerhalb der neuen Wasserschutzzone III. Unter dem o.g. Link ist außerdem der Entwurf der neuen Rechtsverordnung und ein Verbotskatalog mit den einzelnen Verboten und Beschränkungen abrufbar.
Wer sich in seinen Rechten beeinträchtigt fühlt, kann zu dieser Rechtsverordnung Einwendungen nur bis spätestens 10.10.2024 erheben, entweder bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach
Westerwaldstraße 32-34, Fachbereich 3
56579 Rengsdorf
oder bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion
Nord, Stresemannstr. 3-5
56068 Koblenz
Einwendungen in elektronischer Form sind per E-Mail mit qualifizierter
elektronischer Signatur zu senden an: oder
Bei Fragen bitten wir Sie sich direkt an die beiden o.g. Behörden zu wenden.